Förderverein
Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften / des in § 2 Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecks des Vereins HSG Universität Greifswald e.V. verwendet.
Der Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Sports in der HSG Universität Greifswald durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ideelle, materielle und finanzielle Förderung des Breitensports, insbesondere die Förderung des Kinder- und Jugendsports in der HSG Universität Greifswald, wie z. B. die Unterstützung und Durchführung von sportlichen Wettkämpfen sowie Schaffung, Erhaltung und Betrieb von Sportanlagen. Diese Zielsetzung und Zweck des Fördervereins wird insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht:
- Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen, öffentlich-rechtlichen Trägern sowie natürlichen und juristischen Personen
- Geeignete Mittel sollen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Vorsitzender | Peter Hingst |
Stellvertreter | Tobias Nagel |
Schatzmeister | Heike Hingst |
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied des Vereins kann jede geschäftsfähige, natürliche und juristische Person werden, die um die Mitgliedschaft schriftlich ersucht und die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern.
Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Wie können Sie fördern?
Zum einen können Sie sich als Einzelperson durch eine Mitgliedschaft (24,00 € pro Jahr) engagieren und zum anderen können Sie sich als Firma oder Einzelperson durch gezieltes Sponsoring einbringen. Den Sponsoren bietet sich zudem eine Werbemöglichkeit auf unserem Flyer.
Als Dankeschön erhalten Sie ein T-Shirt vom Förderverein.
Die finanziellen Mittel ergeben sich aus den Mitgliedsbeiträgen sowie aus Zuwendungen von Förderern und Sponsoren und sonstigen Einnahmen.
Spenden für den Verein oder bestimmte Sportarten sind auf das Konto des Fördervereins zu überweisen:
Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN: DE23 1506 1638 0000 5500 00
Verwendungszweck
Die Spendenbescheinigung wird von zwei Mitgliedern des Vorstandes ausgestellt, unterschrieben und zugeschickt.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns mit Ihrem Beitritt oder Sponsoring auf diesem Weg begleiten und Ihren Teil zur Unterstützung der HSG Universität Greifswald beitragen. Vielen Dank!
Für weitere Informationen oder eine Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.