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Für alle HSG-Abteilungen steht der Kleinbus der Abteilung Leichtathletik zur Anmietung bereit.

Nächste HSG-Veranstaltungen

 



18.10.2023 - Sportwelt 2000 H-Laufserie

15.11.2023 - Sportwelt 2000 H-Laufserie

06.12.2023 - Sportwelt 2000 H-Laufserie

 

 

Mitgliedschaft

 

Der Vereinsbeitrag setzt sich aus dem HSG-Beitrag und einem Abteilungsbeitrag zusammen:

 

Beitragskategorie / Jahr

 

Kinder, Schulpflichtige Kinder u. Jugendliche30,00 Euro + Abteilungsbeitrag ......... Euro
Azubis / Studenten / Arbeitslose36,00 Euro + Abteilungsbeitrag ......... Euro
Berufstätige / Rentner48,00 Euro + Abteilungsbeitrag ......... Euro
Passive Mitglieder 30,00 Euro

 

Im HSG-Beitrag enthalten sind unter anderem:

- Sportversicherung (ARAG) des Landessportbundes

- Abführungen an den Landessportbund, Landkreis VG

- Kosten der Geschäftsstelle

- Inventarversicherung (Sportgeräte)

- Unterstützung Übungsleiter, Kinder- und Jugendsport

 

Der Abteilungsbeitrag dient z.B.

- zur Absicherung von Wettkämpfen und sonstigen Veranstaltungen der Abteilung

- Beiträge an den Landesverband bzw. Fachverband

- Kauf von Sportgeräten und Sportbekleidung für die Abteilung u.s.w.

 

Der Vereinsbeitrag ist im voraus zu entrichten und eine Bringeschuld. Die Zahlung erfolgt in 2 Raten:

 

1. Halbjahr- Bezahlung bis zum 01.03. eines jeden Jahres

2. Halbjahr- Bezahlung bis zum 01.08. eines jeden Jahres

 

Wichtig: Bei nicht termingerechter Zahlung besteht kein Versicherungsschutz für Mitglieder!

 

Die Zahlung ist bargeldlos auf nachfolgendes Konto vorzunehmen:

 

Empfänger: HSG Universität Greifswald e.V.

Konto: 82570

BLZ: 150 616 38 Volksbank Raiffeisenbank eG

Verwendung (VZ) Abteilung- Name, Vorname

 

Alle Veränderungen personeller Daten sind durch das Mitglied beim Trainer anzuzeigen.

 

Kündigung der Mitgliedschaft und / oder Änderungen der Beitragskategorien sind nur zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich, wenn mindestens 4 Wochen vorher die Veränderung in schriftlicher Form beantragt wurde. (HSG-Satzung § 4 Absatz 9)

 

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